Folgende Spielregeln sind einzuhalten sind neben den bekannten Maßnahmen einzuhalten
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Tennisplätze ab 1. Mai geöffnet
Auch der TC St. Jakob hat sich ausführlich mit der "Corona-Thematik" beschäftigt. Auf Basis der bisher zugrunde liegenden Informationen dürfen nun die Tennisplätze unter Einhaltung folgender Spielregeln wieder benützt werden. Selbstverständlich gelten auch weiterhin die ohnehin bekannten Regeln der Bundesregierung (Abstand halten, keine "Versammlungen",...)
Dies ist eine Zusammenfassung der wichtigsten „Tennisplatz-Corona-Regeln“. Außerhalb des Tennisplatzes gelten natürlich die allgemein gültigen Vorgaben der Bundesregierung (Abstand halten, keine An-/Versammlungen, im Zweifelsfall Mund-Nasen-Schutz-Maske tragen). Den vorgegebenen Regeln und Empfehlungen, insbesondere den Vorgaben der Bundesregierung, ist Folge zu leisten. Die Vereinsführung behält sich bei Zuwiderhandlung vor ein Platzverbot auszusprechen bzw. die Mitgliedschaft zu entziehen.
Änderungen vorbehalten!
Rückfragen: 0676-3988283 Roman Sucher (Obmann)
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